STEUER-LEITFADEN

Besteuerung nach Wohnsitzland

Verstehen Sie die steuerliche Behandlung Ihrer Betriebsvertragserträge je nach Wohnsitzland

Wichtig: Dies sind KEINE Mieteinnahmen. Sie besitzen die Parkplätze nicht. Dies sind Erträge aus einem Betriebsvertrag mit anderer steuerlicher Behandlung.

Keine Mieteinnahmen

Sie sind NICHT Eigentumer der Parkplatze. Die Ertrage stammen aus einem Betriebsvertrag, nicht aus Vermietung. Andere steuerliche Behandlung.

Keine Grunderwerbsteuer

Keine Notarkosten, keine Grundsteuer, keine Erwerbsnebenkosten. Die Parkplatze bleiben im Eigentum des Betreibers.

Keine Kapitalertragssteuer auf Immobilien

Bei Vertragsende gibt es keinen Immobilienverkauf, daher keine Spekulationssteuer.

🇩🇪

Deutschland

Ertrage aus Betriebsvertragen werden als Einkuenfte aus Kapitalvermoegen (§ 20 EStG) oder sonstige Einkuenfte (§ 22 EStG) besteuert - KEINE Mieteinnahmen.

Privatperson - Abgeltungsteuer

Kapitalertrage
  • Abgeltungsteuer25%
  • Solidaritatszuschlag5,5% (auf Steuer)
  • Kirchensteuer (optional)8-9%
  • Effektiver Satz~26,375%

Bei 5.000 EUR Ertrag: Steuer = 1.319 EUR. Netto = 3.681 EUR.

Privatperson - Gunstigerprufung

Niedriger Grenzsteuersatz
  • Antrag beim FinanzamtMoglich
  • Personlicher Steuersatz0-45%
  • Sparerpauschbetrag1.000 EUR

Bei niedrigem Einkommen kann der personliche Steuersatz gunstiger sein als 25%.

Kapitalgesellschaft (GmbH)

Deutsche Kapitalgesellschaft
  • Korperschaftsteuer15%
  • Solidaritatszuschlag5,5%
  • Gewerbesteuer~14% (Hebesatz abh.)
  • Gesamtbelastung~30%

Bei 5.000 EUR: Steuer = ~1.500 EUR. Bei Ausschuttung zusatzlich 25% auf Dividende.

Wichtiger Hinweis

Dieser Leitfaden dient nur zu Informationszwecken und stellt keine personliche Steuerberatung dar. Steuergesetze variieren je nach Rechtsprechung und andern sich haufig. Wir empfehlen dringend, einen qualifizierten Steuerberater fur Ihre spezifische Situation zu konsultieren.

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