Steuerleitfaden 2026
Alles, was Sie uber die Besteuerung Ihrer Einkunfte aus Betriebsvertragen wissen mussen. Aktualisierter Leitfaden nach Wohnsitzland.
Dieser Leitfaden dient nur zur Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Wir empfehlen, einen Steuerberater fur Ihre personliche Situation zu konsultieren. Steuergesetze konnen sich andern.
Einkunfte aus Betriebsvertragen (keine Mieteinnahmen - Sie besitzen die Parkplatze nicht) zahlen zu den sonstigen Einkunften (§ 22 EStG) oder als Kapitaleinkunfte. Dies unterscheidet sich von Vermietungseinkommen, da Sie nicht Eigentumer der Parkplatze sind.
Hinweis: Da Sie nicht Eigentumer sind, keine Notarkosten, keine Grundsteuer, keine Spekulationssteuer.
Vorteil: Im Gegensatz zum Immobilienkauf fallen KEINE Grunderwerbsteuer (3,5-6,5%) und keine Notarkosten an!
Ihre Vertragseinkunfte werden zu Ihrem ubrigen Einkommen addiert und nach folgendem progressiven Tarif besteuert:
| Tarifzone | Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | Bis 11.604 EUR | 0% |
| Progressionszone I | 11.605 - 17.005 EUR | 14% - 24% |
| Progressionszone II | 17.006 - 66.760 EUR | 24% - 42% |
| Proportionalzone | 66.761 - 277.825 EUR | 42% |
| Reichensteuer | Uber 277.825 EUR | 45% |
Hinweis: Zusatzlich kann der Solidaritatszuschlag (5,5% der ESt) anfallen, jedoch erst ab hoheren Einkommen.
Im Gegensatz zum Immobilieneigentum bietet der Betriebsvertrag folgende Vorteile:
Kein Immobilienkauf = keine Notargebuhren (ca. 1,5% gespart)
Je nach Bundesland 3,5-6,5% des Kaufpreises gespart
Die Grundsteuer tragt der Betreiber
Keine 10-Jahres-Frist wie bei Immobilien
Alle Kosten tragt der Betreiber
Vertraglich fixierte Ertrage uber 9 Jahre
Da Sie mit einem Betriebsvertrag keine Immobilie erwerben, gelten die ublichen Immobilienregeln NICHT:
Ja, als deutscher Steueransassiger mussen Sie weltweite Einkunfte in Deutschland versteuern. Mieteinnahmen aus franzosischen Parkplatzen werden in Frankreich besteuert, konnen aber in Deutschland der Progressionsvorbehalt unterliegen (DBA Deutschland-Frankreich).
Nein! Im Gegensatz zu Frankreich (17,2%) fallen in Deutschland KEINE Sozialabgaben auf reine Mieteinnahmen an. Dies ist ein erheblicher Steuervorteil.
Ja, bei Einkunften aus Vermietung in Frankreich konnen Sie die deutschen AfA-Satze anwenden, soweit das DBA dies zulasst. Konsultieren Sie einen Steuerberater.
Die Vermietung von Parkplatzen kann umsatzsteuerpflichtig sein. Bei Kleinunternehmerregelung (Umsatz < 22.000 EUR) entfallt die USt. Bei Option zur Steuerpflicht konnen Sie Vorsteuer abziehen.
Unser Team kann Sie mit auf Immobilien spezialisierten Steuerberatern verbinden.